T E I L N A H M E B E D I N G U N G E N     S T A D T F E S T     2 0 1 2

 

Vorbemerkung

 

Das Stadtfest ist ein Fest von Einwohner/innen für die Einwohner/innen Lüdenscheids. Es soll die Vielfalt der Kreati­vität, Initiativen und des vielgestaltigen Engagements in der und für die Kreisstadt des Märkischen Kreises wider­spiegeln und den Teilnehmern eine Gelegenheit bieten, sich und ihre Aktivitäten einer breiten Öffentlichkeit vorzu­stellen. Veranstalter des Stadtfestes ist der Geschichts- und Heimatverein Lüdenscheid e. V. Am Stadtfest können Vereine, Verbände, Organisationen und die ortsansässigen Medien teilnehmen. Es können auch Gruppen und/oder Initiativen teilnehmen, die einen attraktiven Beitrag zur Gestaltung des Programms einbringen. Die Teilnahme von gewerblichen Anbietern ist nicht vorgesehen. Die Stadtfestteilnehmer gestalten das Programm des Festes weitgehend selbst; sie bieten dem Veranstalter kostenlose Programmbeiträge an. Der Programmbeitrag kann z. B. ein Bühnenbeitrag sein, oder z. B. ein Beitrag am eigenen Stand oder auch an anderer Stelle des Festgeländes. Die Beiträge können z. B. insbesondere auch für Kinder oder aber für andere Zielgruppen gedacht sein. Der Veranstalter kann selbst Künstler und/oder andere Personen zur Mitgestaltung des Programms engagieren.

Ein Anspruch auf Zulassung zum Stadtfest besteht nicht. Die für das Stadtfest zur Verfügung stehende Fläche, die angemeldete Standgröße, die für das Programm insgesamt zur Verfügung stehende Zeit und der angebotene Pro­grammbeitrag sind in die Zulassungsentscheidung einzubeziehen. Gehen mehr Anmeldungen beim Veranstalter ein, als Programmzeit und Standplätze zur Verfügung stehen, entscheidet über die Zulassung eine Jury, der je ein/e Ver­treter/in des Stadtsportverbandes, des Stadtverbandes Lüdenscheider Gesangvereine, des Stadtjugendringes, ver.di sowie der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Geschäftsführer und der Stadtfestbeauftragte des Geschichts- und Heimatvereines angehören. Für die Zulassung ist insbesondere auch die Attraktivität des angebotenen Programmbeitrages zu berücksichtigen. Wer einen Programmbeitrag anmeldet, muss ihn ausreichend beschreiben (z. B. Demo-CD oder Demo-DVD, Text, Fotos o. ä.). Für die Teilnahme am Stadtfest ist ein Standgeld und ggf. ein Müllaufschlag zu bezahlen. Es ist auch möglich, - ohne eigenen Stand - nur mit einem Programmbeitrag teilzunehmen. Die Höhe des Standgeldes richtet sich nach Ziffer 3 dieser Teilnahmebedingungen. Wird ein angebotener Programmbeitrag von der Jury nicht akzeptiert, kann der Anbietende grundsätzlich dennoch zum Stadtfest zugelassen werden, sofern noch Standplätze zur Verfügung stehen und der Anbietende bereit ist, das volle Standgeld (Ziffer 3 b) zu zahlen. Die Entscheidung über die Zulassung trifft der Veranstalter.

 

 

              1.       Anmeldeschluss für Bierstände ist der 15. März 2012

                        Anmeldeschluss für alle übrigen Stände ist der  25. April 2012

                        Anmeldeschluss für reine Programmbeiträge ohne Stand ist der  07. Juli 2012

 

              2.       Je Verein ist nur ein Verkaufsstand zulässig.

 

              3.       Die Höhe des Standgeldes wird wie folgt festgelegt:

 

a)         475,00 €           für einen Bierstand,

b)         235,00 €           für einen Verkaufsstand,

c)         117,00 €           für einen Verkaufsstand, wobei der Betreiber an der Gestaltung des Pro-

                                    gramms mitwirken muss,

d)           31,00 €           für einen Stand, an dem nicht verkauft oder der von einer karitativen

Organisation betrieben wird; es sei denn, es wird Bier verkauft - in diesem Fall gilt die

Regelung zu a),

e)             0,00 €           für Teilnehmer ohne eigenen Stand, die einen Programmbeitrag einbringen.

 

f)          150,00 €           Müllaufschlag - nicht rückzahlbar -, wenn Speisen in

                                 Einwegverpackungen abgegeben werden - siehe Ziffer 7

 

4.         Die Anzahl der Bierstände wird auf 25 begrenzt. Politische Parteien betreiben keinen Bierstand. Aus Platzgründen können überdimensionierte Bierwagen mit rundum ausfahrbaren Dachplanen nicht zu-gelassen werden. Bierwagen sollten möglichst nicht größer als 6 x 6 m (aufgeklappt) sein.

 

5.         Ein Bierstand darf nur betrieben werden, wenn eine andere Aktivität, die keinen ausschließlichen Verkaufscharakter hat, angeboten wird. Dies können z. B. ein Programmbeitrag oder ein Angebot für Kinder sein. Standbetreiber, die ohne vorherige Anmeldung einen Bierstand betreiben, zahlen eine Konventionalstrafe in Höhe von 500,00 € an den Veranstalter und müssen den Bierverkauf ein­stellen.

 

6.         Die Teilnehmern obliegt an ihrem Stand die Verantwortung für die Beachtung der gesetzlichen Be­stimmungen zum Jugendschutz.

 

7.         Der Verkauf von Getränken aus Trinkgefäßen aus Glas ist nicht zulässig. Einweg-Getränkebecher sind ebenfalls nicht zulässig. Es sind Kunststoffmehrwegbecher zu verwenden (Größe 0,2 bis 0,3 Li­ter). Auch für Speisen sind grundsätzlich nur Mehrwegverpackungen zulässig (Ausnahme essbare Verpackungen oder Papierservietten). Der Standbetreiber kann sich dafür entscheiden, Lebensmittel bzw. Speisen in Einwegverpackungen zum Verzehr auf dem Fest abzugeben. Dafür akzeptiert er einen nicht rückzahlbaren Müllaufschlag in Höhe von 150,00 €, der zusammen mit dem Standgeld erhoben wird. Dies muss er in der Anmeldung erklären. Die Müllvermeidung und -entsorgung erfolgt im Übrigen nach den Vorgaben des Veranstalters. Restmüll ist in gebührenpflichtigen grünen Säcken zu entsorgen.

 

8.         Ein Anspruch auf Bereitstellung eines in den Vorjahren genutzten Standplatzes besteht nicht. Sollten bei der Anmeldung Standgrößen angegeben werden, die angesichts des insgesamt zur Verfügung stehenden Platzes als unangemessen groß einzustufen sind, behält sich der Veranstalter vor, die Standgröße auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Weicht die tatsächliche Größe eines Standes von der angemeldeten bzw. zugelassenen Standgröße ab, ist der Stadtfestteilnehmer verpflichtet, die Standgröße auf Verlangen des Veranstalters zu reduzieren bzw. bei objektiver Unmöglichkeit (z.B. Bierwagen) den Aufbau des Standes zu unterlassen. Eine Rückzahlung des Teilnehmerbeitra­ges erfolgt in diesem Falle nicht.

 

9.         Politische Werbung und das Verteilen von Flugblättern mit politischem Inhalt auf dem Stadtfestge­lände sowie das Benutzen von Megaphonen an den Ständen sind nicht gestattet.

 

10.       Stände, Wasserschläuche, Elektrokabel usw. werden vom Veranstalter nicht zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter legt fest, an welchen Stellen Stromkabel, Wasserschläuche oder ähnliche Versor­gungseinrichtungen die Verkehrswege kreuzen dürfen. Dabei sind die Teilnehmer verpflichtet, diese Stromkabel, Wasserschläuche oder ähnliche Versorgungseinrichtungen so zu verlegen (z.B. durch Kabelbrücken), dass dadurch keine Gefahr für die Stadtfestbesucher ausgeht. Der Veranstalter be­hält sich vor, ohne Sicherungsmaßnahmen verlegte Kabel und Schläuche nach vorheriger An­drohung auf Kosten des Teilnehmers zu entfernen.

 

11.       Alle Vereine, die Speisen erwärmen, egal, ob mit einem Grill, mit Gas oder mit Strom, müssen an ihrem Stand einen geprüften 6 kg-ABC-Feuerlöscher bereithalten. Das Vorhandensein des Feuer­löschers wird kontrolliert!

 

12.       Die Verwendung von Flüssiggas bedarf einer Abstimmung mit der Feuerwehr. Die betroffenen Verei­ne erhalten mit der Einladung zur Standverteilung ein entsprechendes Merkblatt. Auf jeden Fall sind Schlauchbruchsicherungen zu verwenden.

 

13.       Lebensmittel müssen vor nachteiliger Beeinflussung (z. B. Staub, Schmutz, schädigende Witte­rungseinflüsse sowie Berühren, Anhauchen, Anhusten durch das Publikum usw.) geschützt werden. Rohe Hackfleischerzeugnisse (z. B. Mettbrötchen) sowie nicht durcherhitzte Lebensmittel, die unter Verwendung von rohen Eiern hergestellt wurden, dürfen nicht angeboten werden (z. B. Pudding­cremes). Hackfleischerzeugnisse, die vor Abgabe durcherhitzt werden, müssen hygienisch verpackt sein und kühl gelagert werden.

 

14.       Eventuell erforderliche Genehmigungen (nicht Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirt­schaft) hat der Betreiber eines Standes selbst zu beantragen.

 

15.       Dem Verein, dem Verband, der Organisation oder der teilnehmenden Gruppierung ist bekannt, dass die Haftung für die Teilnahme am Stadtfest weder dem Geschichts- und Heimatverein Lüdenscheid e.V. noch der Stadt Lüdenscheid, sondern dem Verein, dem Verband, der Organisation oder Gruppierung selbst obliegt. Die Teilnehmer stellen den Veranstalter und die Stadt  von jeglichen Ansprüchen wegen Personen- und/oder Sachschäden frei, die während, anlässlich und auf dem Stadtfest von ihnen schuldhaft verursacht wurden.  Eine entsprechende Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe ist abzuschließen und auf Verlangen dem Veranstalter nachzuweisen.

 

            16.       Der Beginn und das Ende des Stadtfestes sind zunächst wie folgt vorgesehen:

                                   Samstag, 08.09.2012,   ab        16:00 Uhr bis 24:00 bzw. 01:00 Uhr,

                                   Sonntag, 09.09.2012,    ab        10:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

                        Der Verkauf außerhalb dieser Zeiten ist nicht zulässig.

 

17.       Die Anmeldung zum Stadtfest ist von dem/den Vertretungsberechtigten zu unterzeichnen, bei Verei­nen von den Personen, die nach der Vereinssatzung berechtigt sind.

 

18.       Teilnehmer, die weniger als einen Monat vor Festbeginn absagen bzw. eine Absage ganz unterlas­sen, wird der Teilnehmerbeitrag grundsätzlich nicht erstattet; bis dahin nicht gezahlte Teilnehmerbei­träge bleiben fällig.

 

Nachsatz:

Dem Stadtfest ist sonntags ein Flohmarkt angegliedert, der sich über die Innenstadt einschl. Altstadt erstreckt. Der Flohmarkt wird von Herrn Seltmann und Herrn Isemeyer im Auftrag des Geschichts- und Heimatvereins in eigener Regie organisiert und durchgeführt (siehe auch: www.stadtfest-flohmarkt.de).

Stadtfest 2012

Das 36. Stadtfest findet am
08. und 08. September 2012
statt.
Stadtfestimpressionen 2007

Geschichts- und Heimatverein Lüdenscheid e. V.